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   VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - VK 17/05   

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VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - VK 17/05 (https://dejure.org/2005,35856)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.2005 - VK 17/05 (https://dejure.org/2005,35856)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 2005 - VK 17/05 (https://dejure.org/2005,35856)
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    Nichtangabe von Teilpreisen: Ausschluss

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - VK 17/05
    Dies erfordert, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet und ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005, X ZR 19/02; Urteil vom 7. Januar 2003, X ZR 50/01).

    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Angebote mit fehlenden Erklärungen und Nachweisen zwingend auszuschließen (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005, X ZR 19/02; Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - VK 17/05
    Ein solches Angebot widerspricht dem in § 21 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A niedergelegten Grundsatz, weil es grundsätzlich ungeeignet ist, einer transparenten und alle Bieter gleichbehandelnden Vergabeentscheidung ohne weiteres zugrunde gelegt zu werden, und ist daher auszuschließen (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - VK 17/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Angebote mit fehlenden Erklärungen und Nachweisen zwingend auszuschließen (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005, X ZR 19/02; Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - VK 17/05
    Darüber hinaus hat der BGH in seiner jüngeren Rechtsprechung dargelegt, dass es auch nicht darauf ankommt, ob die fehlende Auspreisung den Wettbewerb zwischen den Bietern gefährden könne (BGH, Urteil vom 25. Mai 2005, X ZR 243/02).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - VK 17/05
    Dies erfordert, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet und ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005, X ZR 19/02; Urteil vom 7. Januar 2003, X ZR 50/01).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - VK 17/05
    Ein solches Feststellungsinteresse kann insbesondere gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, Verg 77/04).
  • OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05

    Zulässigkeit der Preisangabe "in vorgenannter Type enthalten" und der

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - VK 17/05
    Da der Antragstellerin die isolierte Angabe des Einheitspreises für die Zuschlagsposition auch ohne weiteres möglich war - insbesondere standen keine technischen Schwierigkeiten der Angabe dieses Preises entgegen, da vorliegend der Preis für "Formteile, Bögen etc. Isolierarbeiten" angegeben werden sollte und die Vergabestelle diese Angabe ausdrücklich gefordert und daher auch gewollt hat, führt auch die Berücksichtigung der von der Antragstellerin vorgebrachten Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 5. Juli 2005, Verg 9/05) zu keinem anderen Ergebnis.
  • VK Bund, 17.05.2005 - VK 1-26/05

    Unterhalts- und Glasreinigung - Regionaleinkaufszentrum

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - VK 17/05
    Denn ein unzulässig gestellter Nachprüfungsantrag wird nicht deshalb zum zulässigen Feststellungsantrag, weil sich der Nachprüfungsantrag während des Nachprüfungsverfahrens erledigt hat (vgl. VK Bund, Beschluss vom 17. Mai 2005, VK 1-26/05; Dreher in Immenga/Mestmäcker, a.a.0., § 114 Rn 42).
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